Deine Rechte in der Lehre: Arbeitszeit, Ferien und Lohn auf einen Blick
Für Jugendliche vor dem Lehrstart und ihre Eltern: Erfahre alles über deine Rechte bei Arbeitszeit, Ferien und Lohn. So startest du sicher in die Ausbildung und weisst, worauf du achten musst. Besuche die Unia am Stand C01 in Halle 2.0.
Die Lehre ist dein Einstieg in die Arbeitswelt, kein Freipass, um ausgebeutet zu werden. Informiere dich über deine Rechte, damit du weisst, ob dein Chef dich bis 20 Uhr arbeiten lassen darf oder wie du deine Lohnabrechnung überprüfst.
Arbeitszeit und Ruhezeit
Die Arbeitszeit muss im Lehrvertrag festgehalten sein. In der Regel beträgt sie maximal 45 Stunden pro Woche. Für Lernende unter 18 Jahren gelten besondere Regeln: Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 9 Stunden betragen, inklusive Schulzeit und Überstunden. Zwischen zwei Arbeitstagen hast du Anspruch auf mindestens 12 Stunden Ruhezeit.
Ferienanspruch
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr hast du gesetzlichen Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr. Mindestens zwei Wochen davon musst du zusammenhängend beziehen können.
Überstunden und Probezeit
Überstunden müssen durch Freizeit oder mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % ausgeglichen werden. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und höchstens drei Monate. Während dieser Zeit können du und der Arbeitgeber den Lehrvertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Besuche uns an der Messe
Hast du Fragen zu deinem Lehrvertrag oder deinen Arbeitsbedingungen? Am Stand C01 in Halle 2.0 kannst du die Unia und ihre Angebote für Lernende persönlich kennenlernen. Wir unterstützen dich dabei, deine Rechte zu kennen und wahrzunehmen.